Landkreis Neustadt an der Waldnaab

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Barrierefreiheitserklärung

Das Landratsamt des Landkreis Neustadt an der Waldnaab arbeitet beständig an der Verbesserung seines Webauftritts. Die Website wurde neu veröffentlicht und aufgrund der Fülle des Materials konnten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet werden. Die Seite ist deswegen aktuell noch nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung.

Kontakt- und Feedbackmöglichkeit

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auf den Seiten des Landkreis Neustadt an der Waldnaab, wenden Sie sich gerne an unsere Online-Redaktion. Unter folgenden Adressen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Kontakt
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Sachgebiet 10 – Büro des Landrats, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Stadtplatz 38, 92660 Neustadt an der Waldnaab
new@neustadt.de

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 14 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.11.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.11.2023 überprüft.